Herzstück des Verbraucherrechts ist der Verbraucherschutz. In der Bundesrepublik Deutschland sind hierbei wichtige Vorschriften im BGB geregelt, etwa über die Haustürgeschäfte, die Fernabsatzverträge, Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr, den sogenannten Verbrauchsgüterkauf, Teilzeit-Wohnrechteverträge, die Vorschriften über den Verbraucherdarlehensvertrag, über Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher oder aber auch über Ratenlieferverträge. Sogar die Vorschriften über die Wohnraummiete zählen zum Verbraucherrecht im weiteren Sinne. Weitere Schutznormen zugunsten des Verbrauchers sind etwa die über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, geregelt in den §§ 305-310 BGB.
Ich vertrete Sie gerne als Verbraucher gegenüber den handelnden Unternehmen und prüfe, ob Ihnen entsprechende Widerrufs- oder Anfechtungsrechte zustehen.