Das Bauordnungsrecht stellt neben dem Bebauungsplanrecht (Städtebaurecht) einen wichtigen Teilbereich des Öffentlichen Baurechts dar. Die entscheidenden Regelungen finden sich insbesondere in den Landesbauordnungen, in Nordrhein-Westfalen in der Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (BauO NRW).
Das Bauordnungsrecht dient vor allem dazu, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu gewährleisten, Gefahren im Baubereich abzuwehren (Anforderung an die Standsicherheit von Gebäuden, an die Beschaffung von Baumaterialien, baulicher Brandschutz, Fluchtwege etc.).
Zudem dürfen Baugenehmigungen nur dann erteilt werden, wenn das Bauvorhaben den jeweils anwendbaren Bestimmungen und Festsetzungen der Bauleitplanung nicht widerspricht, also mit den Vorgaben der gemeindlich festgesetzten Bebauungspläne übereinstimmt oder aber im unbeplanten Innen- und Außenbereich den Anforderungen der §§ 34 und 35 BauGB entspricht.
Zuständig bei den Bauordnungsbehörden ist die Bauaufsicht. Gerne vertrete ich sowohl Privatpersonen wie auch Firmen und Gewerbetreibende gegenüber der Bauaufsicht der Städte und Kreise. Auch die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten gehört zu meinem Aufgabenfeld.