Steuerstrafrecht
Ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn sich der Steuerzahler gegen das deutsche Steuergesetz verstoßen hat. Hierzu gehört das Nummernkonto in der Schweiz genauso, wie die zuviel abgegebenen Kilometer zur Wohnung / Arbeitsstätte, oder der Betriebswagen, der nur von den Kinder privat gefahren wird.
Rund 85% - 95% der Steuerzahler, so schätzt man, begehen jedes Jahr in kleineren, oder größeren Umfang Steuerhinterziehung. Somit gehören sie zu den Steuerhinterziehern in Deutschland. Bekannt werden in der Regel nur erfolgreiche Industielle, Prominente aus Sport, Film, Fernsehen, oder den Medien.
Die Vorgehensweise ist jedoch bei dem Angestellten mit durchschnittlichen Monatseinkommen die selbe, wenn er Tatsachen nicht korrekt in seiner Steuererklärung angibt, oder diese verschweigt.
Steuerhinterziehung ist in jedem Fall grundsätzlich strafbar und kann mit Freiheitsentzug bestraft werden. In kleinen Fällen wird das Verfahren eingestellt. Bei größeren Beträgen liegt es am Geschick des Fachanwalts für Steuerrecht. In keinem Fall sollte man sich selbst verteidigen, da die emotionale Belastung sehr hoch ist.
Die Finanzverwaltung und hier insbesondere die Finanzämter für Steuerfahndung und Steuerstrafsachen, die die Steuerhinterziehung zentral bearbeiten, gehen in aller Regel davon aus, dass der jeweilge Steuerzahler potentieller Steuerhinterzieher ist. Dem muss anwaltlich gegengesteuert werden. Es sollte schon zu einem recht frühen Zeitpunkt Akteneinsicht beantragt werden. Hierbei unterstütze ich Sie selbstverständlich ebenso wie bei der späteren Wahrnehmung entsprechender Termine sei es im Bereich der Betriebsprüfung oder späteren Anhörung durch das Finanzamt für Steuerfahndung und Steuerstrafsachen. Zu meinen Aufgaben gehört auch die weitere Vertretung vor den Amts- oder Landgerichten und gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft.