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Wir beschäftigen uns seit 1993 als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Verwaltungsrecht mit dem Zivil-, Wirtschafts- und Steuerrecht.

Unser Beratungsspektrum ist auf die individuelle und flexible Betreuung unserer Mandanten ausgerichtet. Gewährleistet ist eine Vertretung vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandes­gerichten. Aber auch die Vertretungen vor den Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Arbeitsgerichten gehört zu unseren Aufgaben.

Im Bereich der Steuerberatung bieten wir folgende Tätigkeiten an:

  • Steuerberatung und Steuergestaltung für Einzelpersonen, Einzelunternehmer, Firmen, juristische Personen, Körperschaften und Vereine.
  • Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen sowie die Erstellung der dazugehörigen Steuererklärungen (Umsatzsteuer-. Gewerbesteuer-, Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gesonderte Feststellungserklärungen).
  • Dazu gehören auch die Finanzbuchhaltung, die Lohnbuchhaltung und selbstverständlich auch die Begleitung des Steuerpflichtigen bei Prüfungen durch die Finanzämter, Sozialversicherungsträger etc.. Betriebwirtschaftliche Beratungen,
  • Begleitung gegenüber Kreditinstituten und öffentlich-rechtlichen sowie staatlichen Institutionen.

Gerne sind wir auch Existenzgründern bei Ihren ersten unternehmerischen Schritten behilflich.

Zu unserem Angebot gehört selbstverständlich auch die Vertretung der Mandantschaft vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten. Behörden und Gerichten in ganz Deutschland, auch in Steuerstreit- und Steuerstrafverfahren.