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Baunachbarrecht

Ein weiteres Recht, das im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen Beachtung findet, ist das sogenannte Baunachbarrecht. Es regelt grob gesprochen all die Fragen, die für die Erteilung einer Bauerlaubnis nicht unbedingt eine Rolle spielen, die aber das Verhältnis von Nachbarn untereinander betreffen. Und dieses manchmal sogar empfindlich beeinträchtigen können. 

Dabei geht es hauptsächlich um die Frage, ob die Bebauung oder ihre Art und Weise den – meist privaten – Nachbarn eventuell in seinen Rechten verletzt und ihm so einen Schaden zufügen könnte.

Dies betrifft bauliche Aspekte des Nachbarrechtes (Beeinträchtigungen durch Industrielärm, Abgase etc.), die Abstände der Gebäude zueinander, die Abstände von Bäumen oder anderen Pflanzen zum benachbarten Grundstück, Fragen der Fenstersetzung, das Lichtrecht und viele andere Fragen. 

All diese oft kleinen Punkte bieten Anlass für häufig ausufernde Streitigkeiten unter Nachbarn. Es ist daher geboten, solche Fragen im Vorfeld anzusprechen oder bereits rechtlich abzuklären. Sei es als Bauherr, der durch die Vertretung durch seinen Architekten und einen verwaltungsrechtlich geschulten Rechtsanwalt insoweit bereits möglichen Differenzen mit seinen potentiellen Nachbarn entgegenwirken kann, oder als der von einem Bauvorhaben unmittelbar betroffene Nachbar, der sich in seinen Rechten bedroht sieht und deshalb Einfluss auf die Baumaßnahmen nehmen möchte, ggfs. mit gerichtlicher Hilfe. 

Gerade wegen der jeweiligen kommunalen bauplanungsrechtlichen Vorschriften und der teils unterschiedlichen rechtlichen Beurteilung in den verschiedenen Bundesländern handelt sich sowohl beim öffentlichen wie auch beim privaten Baunachbarrecht um sehr komplexe Rechtsgebiete. Als Anwalt mit entsprechendem Schwerpunkt bin ich gerne bereit, Sie bei Fragen und Streitigkeiten rund um das öffentliche und private Baunachbarrecht zu vertreten und zu beraten.